AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) sind integrierter Bestandteil des Vertrages zwischen der Next Switzerland AG (nachfolgend Next) und dem Besteller. Die AGB sind vorbehaltlos anwendbar und gehen allfälligen anderen Geschäftsbedingungen vor. Vereinbarungen, welche die nachfolgenden Bestimmungen abändern oder ergänzen, bedürfen für ihre Gültigkeit der schriftlichen Zustimmung von Next. Wurden die AGB einmal vereinbart, gelten sie auch für alle weiteren Vertragsverhältnisse zwischen Next und dem Besteller. Es gilt jeweils die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Kraft stehende Fassung der AGB.

1. Angebote, Bestellungen
Die Angebote von Next sind freibleibend. Der Vertrag zwischen Next und dem Besteller ist abgeschlossen, sobald Next den mündlichen oder schriftlichen Auftrag des Bestellers schriftlich bestätigt hat. Für den Umfang der Lieferungen und Leistungen von Next ist der Inhalt der Auftragsbestätigung massgebend. Diese gilt vom Besteller als anerkannt, sofern dieser nicht binnen drei Arbeitstagen nach deren Empfang schriftlich gegen deren Inhalt einspricht. Der Mindestbestellwert beträgt CHF 200. – Netto-Warenwert.

2. Preise
Die Preise verstehen sich netto geliefert, exklusive Mehrwertsteuer. Die Verpackung wird nicht berechnet und bei allfälliger Rücksendung auch nicht gutgeschrieben.
Sämtliche Leistungen, die über die in der Auftragsbestätigung umschriebenen hinausgehen werden gesondert verrechnet.

3. Preisempfehlung
Von Next publizierte Preisempfehlungen für Endkundenpreise (Print, Internet, etc.) dienen lediglich der Information und sind unverbindlich. Ausser es handelt sich um Tabakprodukte, deren maximalen Verkaufspreise nicht überschritten werden dürfen.

4. Versand und Versandkosten
Versandvorschriften des Bestellers sind für Next nur verbindlich, wenn Next diese schriftlich bestätigt hat. Versandkosten für Spezialanfertigungen werden dem Besteller in Rechnung gestellt. Bei Standardprodukten wird dem Besteller für Lieferungen unter einem Netto-Warenwert von CHF 200.– ein Versandkostenanteil von CHF 14.– berechnet. Lieferungen ab einem Netto-Warenwert von CHF 200.– erfolgen franko Besteller. Postsendungen werden Priority versandt, d.h. Eintreffen am nächsten Werktag
ab Versandtag. Auf Wunsch des Bestellers kann eine Postsendung auch mittels Express versandt werden. Der Besteller hat die dadurch entstehenden Mehrkosten zu tragen. Next bestimmt die Transportart. Wünscht der Besteller eine von der Wahl von Next abweichende Transportart, sind die dadurch entstehenden Mehrkosten vom Besteller zu tragen.

5. Lieferfristen
Next wird die zugesicherte Lieferwoche nur einhalten, wenn der Besteller seinen Pflichten nachkommt und die erforderlichen Unterlagen (Bild- und Textvorlagen, Manuskripte oder Daten, Gut zum Druck, Versandlisten usw.) zum vereinbarten Zeitpunkt bei Next eintreffen. Bei zu spätem Eintreffen ist Next nicht länger an eine vereinbarte Lieferfrist gebunden. Der jeweils angegebene Liefertermin bezieht sich
auf die gesamte Kalenderwoche; Next kann den tatsächlichen Liefertermin innerhalb der entsprechenden Kalenderwoche frei wählen. Ein Rücktrittsrecht sowie Schadenersatzansprüche des Bestellers gestützt auf die Nichteinhaltung eines
Liefertermins/einer Lieferfrist werden ausdrücklich wegbedungen. Vorbehalten bleiben Verzugsfälle, die nachweisbar absichtlich oder durch grobfahrlässiges Verschulden von Next verursacht wurden. Sofern keine Vereinbarung bezüglich eines Liefertermins/einer Lieferfrist besteht, liefert Next, sobald die bestellte Ware verfügbar ist. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist Next berechtigt, sämtlichen ihr daraus entstandenen Schaden geltend zu machen.

6. Umfang der Lieferungen
Next ist zu Teillieferungen berechtigt. Next behält sich Mehr- oder Minderliefermengen von 5% vor. Diese Toleranz hat auch für Teillieferungen Gültigkeit.

7. Übergang von Nutzen und Gefahr
Nutzen und Gefahr gehen mit Abgang der Lieferungen ab Werk von Next auf den Besteller über.

8. Forderungsabtretungen. Die Next Switzerland AG ist berechtigt, ohne Zustimmung des Auftraggebers, Verträge oder Forderungen daraus an Dritte zu übertragen bzw. abzutreten.

9. Abnahme der Lieferungen und Gewährleistungen
Mängel betreffend Gewicht, Stückzahl, Beschaffenheit und Preis der Ware sind innert 10 Tagen nach Erhalt derselben Next schriftlich anzuzeigen, ansonsten die Ware und der Preis als genehmigt gelten. Erfolgt keine solche Mitteilung, gelten die Ware und der Preis als anerkannt und allfällige Gewährleistungsansprüche des Bestellers entfallen.
Next verpflichtet sich, bei rechtzeitiger Mitteilung gemäss Abs. 1 dieser Ziff. 8 auf schriftliche Aufforderung des Bestellers hin, alle Teile der Lieferung, die nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung schadhaft oder unbrauchbar sind, gegen deren Rückgabe innert angemessener Frist kostenfrei zu ersetzen. Zur Vereinfachung der Abwicklung, wird die zurückgesandte Ware dem Besteller in der Regel gutgeschrieben und die Ersatzware neu fakturiert.
 Die Abbildungen in Katalogen und Preislisten sowie dortige Massangaben, Farben und dergleichen sind annähernd und unverbindlich. Weitere Gewährleistungsansprüche des Bestellers, die über die hier aufgeführten Ansprüche hinausgehen, insbesondere Ansprüche auf Schadenersatz, Minderung, Aufhebung des Vertrags oder Rücktritt
vom Vertrag, sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Fälle von Absicht oder grobfahrlässigen Verschuldens von Next. Die unberechtigte Rücksendung von gelieferter Ware wird nicht zurückvergütet.

10. Rücksendungen
Rücksendungen ohne vorherige Rücksprache mit Next werden nicht entgegengenommen.

11. Haftung
Next haftet dem Besteller nur für Verschulden aus Absicht und Grobfahrlässigkeit.

12. Muster
Vorhandene Muster werden in der Regel dem Besteller nicht verrechnet. Ausnahmen bilden Muster, welche für den Kunden hergestellt werden, oder die nicht mit einer konkreten Offertstellung zusammenhängen. Die Muster verbleiben im ausschliesslichen Eigentum von Next und dürfen insbesondere nicht an Dritte weitergegeben oder durch den Besteller oder ihm nahestehende Dritte reproduziert werden.

13. Reproduktionsrecht
Die Reproduktion und der Druck aller vom Besteller zur Verfügung gestellten Bild- und Textvorlagen, Muster und dergleichen erfolgt unter der Voraussetzung und der Annahme, dass der Besteller die entsprechenden Reproduktionsrechte besitzt.

14. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt Eigentum von Next bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Nebenforderungen. Next ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt in das entsprechende Register eintragen zu lassen.

15. Zahlungsbedingungen
Die Zahlungen sind vom Besteller ohne irgendeinen Abzug (z. B. Skonto, Spesen, Steuern, Gebühr usw.) zu leisten. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage ab Rechnungsdatum. Bei Nichtbezahlung innerhalb der Zahlungsfrist tritt ohne weitere Mahnung der Verzug ein. In diesem Falle ist Next berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 6 % p. a. geltend zu machen.

16. Anwendbares Recht
Die Vertragsverhältnisse zwischen und dem Besteller unterstehen ausdrücklich Schweizerischem Recht.

17. Gerichtsstand
Ausschliesslicher Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten ist der Sitz von Next.

Next Switzerland AG, November 2014